BeKenntnisse

 

Bauwerke bringen die geistig-schöpferische Kraft des Menschen zum Ausdruck. Bauwerke gestalten Lebens- und Wohnräume, lassen Zentren entstehen und diese miteinander verbinden. Bauwerke sind Bestandteil der gesellschaftlichen Entwicklung und auch Ausdruck derselben.

 

Für die Entstehung und Gestaltung von Bauwerken zeichnen sich einerseits die Bauherren verantwortlich und anderseits die Bauschaffenden, somit Handwerker und Bauunternehmen. Beide verbindet die gemeinsame Bauaufgabe und der Werkvertrag, früher noch per Handschlag, heute in Schriftform, eingebettet in die jeweiligen Rechtsnormen und geltenden Gesetze.

 

Vor dem Hintergrund der örtlichen Baustellenbedingungen und der individuellen Anforderungen der Bauherren an das Bauvorhaben weist auch der Werkvertrag einen hohen Individualisierungsgrad auf. Hinzu tritt die Besonderheit des Bauwerkvertrages auf ein Leistungsänderungsrecht des Bauherrn, also dem Recht zur Ausübung einer Bestellungsänderung. Dieses Änderungsrecht ist beim Bauen mit Blick auf die häufig nicht immer bekannten Randbedingungen geradezu zwingend. Ein Bauen im Bestand wäre ohne dieses Änderungsrecht gar nicht vorstellbar.

 

Das dem Bauvertrag somit innewohnende Änderungsrecht ist von nicht unbedeutender Kosten- und Terminrelevanz. Damit können erhebliche Auseinandersetzung zwischen den Vertragsparteien über Leistung und Vergütung sowie die damit verbundenen bauzeitlichen Konsequenzen verbunden sein.

 

Gerade bei komplexen, kosten- und terminkritischen Bauvorhaben drohen Auseinandersetzungen über Kosten und Termine häufig zu eskalieren. Zu den Ursachen zählen sicherlich eine unzureichende Aufbereitung der Anspruchsgrundlagen auf der einen Seite und die Überforderung im Umgang mit den Sonderthemen der Baubetriebswirtschaftslehre auf der anderen Seite.

 

Genau hier setzt mein Beratungsdienst für Baubetrieb an. Für eine sachgerechte Konfliktbewältigung sind einerseits qualifizierte Anspruchsgrundlagen zu den Kosten- und Terminfolgen genau so unerlässlich wie andererseits eine qualifizierte Prüfung und Bewertung der vorgetragenen Ansprüche. Analog des hohen Individualisierungsgrades der Bauvorhaben kommt man auch hier um einzelfallbezogene Problemlösungen nicht herum.

 

Zu ihrer Unterstützung und Entlastung stehe ich Ihnen hierfür mit meinem Sachverstand und meiner langjährigen Erfahrung bei der Bewältigung ihrer Problemfälle mit Bauablaufstörungen und schwierigen Nachtragsforderungen gerne zur Seite.

 

Ich stehe mit dem Beratungsdienst für Baubetrieb für eine sachverständige Aufbereitung der in die jeweils bestehenden Rechtsnormen und geltenden Gesetze eingebetteten Sachverhalte. Dabei verstehe ich mich als Dienstleister zur Konfliktbewältigung und Erfolgssteuerung bei ihren Bauvorhaben und Problemfällen.

 

Kurzporträt Frank Lüdeke